Machen Sie mit!
Alle Gruppen, Vereine, Verbände, Firmen und Einzelpersonen, die Projekte zur Regionalentwicklung im Warndt durchführen wollen, sollten die Chance der Förderung ihrer Vorhaben nicht versäumen.
Das theoretische Herzstück des Förderantrags stellt das Regionale Entwicklungskonzept dar, welches sie unter Dokumente (verlinken) einsehen können. Hier werden die Stärken und Schwächen der Region näher erläutert und zentrale Handlungsfelder aufgezeigt zu denen Projektideen erwünscht sind. Sie sind eingeladen und aufgefordert sich zu beteiligen. Insbesondere indem Sie Projekte und Vorhaben Ihrer Gruppe oder Organisation entwickeln, die die Stärken des Warndt fördern und helfen seine Schwächen abzubauen.
Der Antragsweg - von der Idee zum Projekt
1. Haben Sie eine Projektidee, nehmen Sie einfach Kontakt mit unserem LAG-Management auf. Hier wird man mit Ihnen in den meisten Fällen einen Ortstermin vereinbaren. Sie können uns aber auch gerne direkt eine Projektskizze per Email zukommen lassen.
2. Sie als Projektträger bekommen die notwendigen Antragsunterlagen wie das Antragsformular, die Finanzierungstabelle sowie sonstige Informationen von der LAG digital zur Verfügung gestellt.
3. Sie schicken der LAG das ausgefüllte Antragsformular inkl. Projektskizze und Finanzierungstabelle per Email zu. Haben Sie Fragen zum Ausfüllen können Sie gerne das LAG-Management kontaktieren.
4. Es erfolgt eine Prüfung des Projektes mit den Qualitätskriterien der LEADER-Region Warndt und die Abstimmung des Projektes mit der zuständigen Fachbehörde (z.B. Ministerium für Umwelt, Landwirtschaftskammer etc.).
5. Der Projektantrag wird gemäß den Rückmeldungen der Fachbehörde korrigiert und ergänzt. Dies erfolgt auf dem Email-Weg zwischen dem Projektantragsteller und dem LAG-Management.
6. Das Antragsformular, die Finanzierungstabelle, die Projektskizze und ggf. andere Unterlagen werden an das LAG-Management als e-Mail-Anhang zur Prüfung geschickt.
7. Das LAG-Management leitet die geprüften Unterlagen an den LAG-Vorstand zur Beratung weiter. Die Unterlagen sollen dem LAG-Vorstand mindestens eine Woche vor einer Vorstandssitzung vorliegen.
8. Das Projekt wird in der Vorstandssitzung von dem Projektantragsteller oder einem Vertreter dem Vorstand vorgestellt. Aus der Präsentation sollte vor allem hervorgehen, inwieweit das Projekt die Ziele der Regionalentwicklung im Warndt verfolgt und sich in die Handlungsfelder und Leitprojekte eingliedert.
9. Der Vorstand prüft das Projekt anhand eines standardisierten Bewerbungsverfahrens und stimmt dem Projekt mit einer 2/3-Mehrheit zu oder lehnt es ab.
Fällt die Bewertung positiv aus, werden die vollständigen Antragsunterlagen im unterschriebenen Original und digital an das Ministerium für Umwelt zur Bewilligung weitergeleitet.
Wird der Antrag vom Vorstand abgelehnt, kann das LAG-Management mit dem Antragsteller die Unterlagen nachbessern und erneut dem Vorstand vorlegen.
10. Die kompletten Unterlagen inkl. Bewertung der LAG Warndt werden vom Antragsteller und den zeichnungsberechtigten der LAG Warndt e.V. unterschrieben und vom LAG-Management beim Ministerium für Umwelt, Referat A/4, eingereicht.
11. Das Ministerium für Umwelt und die zuständige Fachbehörde prüft den Projektantrag, und es erfolgt ggf. eine Korrekturphase in der Angaben korrigiert oder Unterlagen nachgeliefert werden.
12. Das Ministerium für Umwelt als Bewilligungsstelle erteilt dem Projektantragsteller einen Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheid.
Wenn beantragt, kann auch bereits eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erfolgen, die jedoch keinen Rechtsanspruch auf Förderung darstellt.
Ihr Projekt kann begonnen werden. Viel Erfolg!!!
Ein paar Hinweise für Antragstellter – bitte beachten!
Der Umgang mit öffentlichen Zuwendungen ist kein einfaches Sachgebiet und es sind einige Spielregeln zu beachten. Hier steht Ihnen das LAG-Management jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Hier erhalten Sie vorab schon mal ein paar allgemeine Hinweise, die grundsätzlich zu beachten sind.
Beginn der Maßnahme
Erst wenn der Antragsteller entweder einen Zuwendungsbescheid oder die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erhält, kann er mit der Durchführung des Projektes beginnen. Als Maßnahmenbeginn zählt u.a. bereits die Beauftragung von Firmen zur Erbringung einer Leistung oder auch der Projektstart durch eigene Arbeitsleistungen. Leistungen, die vor einem Bescheid bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erfolgen, können nicht mit angerechnet werden.
Anzeige des Maßnahmenbeginns
Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. dem Zuwendungsbescheid kann offiziell mit der Arbeit angefangen werden. Der tatsächliche Beginn der Maßnahme ist dem Ministerium zeitnah anzuzeigen. Hierfür bekommt der Antragsteller ein entsprechendes Formblatt vom LAG-Management bzw. der Bewilligungsstelle.
Vorfinanzierung des Projektes durch den Projektträger
Sie sollten bei der Projektplanung beachten, dass es sich bei LEADER um eine Projektförderung, also ein reines Erstattungsverfahren handelt. Dies bedeutet, dass die Projektträger die Ausgaben zunächst vorfinanzieren müssen und nur tatsächlich getätigte Ausgaben nach Vorlage der entsprechenden Nachweise erstattet werden.
Vergabe von Aufträgen an Dritte
Bei LEADER-Projekten fließen öffentliche Fördermittel. Bei solch geförderten Projekten sind entsprechende Vergabeverordnungen, Schwellenwerte usw. zu beachten, die sich nach dem Einzelfall richten. In jedem Fall sollte der Projektträger die einzelnen Anschaffungen, Beauftragungen etc. im Vorhinein mit dem LAG-Management abstimmen, damit förderschädliche Vergaben ausgeschlossen werden.